pfaffenbrief,
der
.
Name verschiedener Gesetze mit Bestimmungen über die Geistlichkeit, darunter: Von sechs der eidgenössischen Orte 1370 geschlossene Übereinkunft, daß Geistliche und Laien außer in geistlichen Angelegenheiten und Ehesachen, die vor einem bischöflichen Gericht verhandelt werden, nur vor dem weltlichen Gericht belangt werden dürfen;
zu  1,  1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Schmitt, Ordo rerum
106, 24
(
oobd.
):
Formata / phaffheyt briff / phaffen brief.