nottag,
der
;–/
auch -Ø
.2.
›zusätzlich zu einer Frist angesetzter Tag (zur Erledigung von Versäumnissen)‹; Belegblock:
Da ehr
[der in Verzug Befindliche]
daruff nit geben würd, so duplirt sich [...] der zins dreiviertzehen tag und drei nottag lang.