noterbe,
›Erbberechtigter, der aufgrund enger Verwandtschaft „nicht vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen werden kann“, Pflichtteilberechtigter‹ (;
Hrg
); 3, 1056
Im eigenen Material nur mit einem Kompositum belegt (s. u.).
Syntagmen:
noterben haben / umgehen, nicht ausschliessen können
; söne / töchter noterben der väter / mütter sein
; den noterben ex debito iure naturæ etw. geben, notwendig iren erbteil lassen
; die leibserben für noterben halten
; der leibliche / natürliche n
.Wortbildungen:
noterbschaft