mutscharen,
V.;
im eigenen Material schwach belegt.›etw. (ein Gut) einer einvernehmlichen Teilung unterwerfen‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›„ein Familienmitglied mit seinem Anteil am Familienvermögen aussteuern“‹ (so das f. mit breiter Belegung und ausgedehntem Wortbildungsfeld); vgl. (
der
) 1; 5; 8, II.Im älteren Frnhd. auslaufend; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
das gut, den morgen
, (verschoben:) die kinder m
.; das gemutscharte lehen
.