mutbescheid,
das
.
›gütliche Vereinbarung, Regelung, Vertrag‹;
vgl. (
der
158,  4.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  2, (
die
2,  2.
Syntagmen:
ein m. machen / haben / halten, nicht an das m. greifen
›in Frage stellen‹.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1442
):
so haint die heren von Covelenze von s. Florine ein moitbescheit [...] mit onser frauwen.