markscheiden,
V., unr. abl.
›aneinander grenzen (von
zechen
)‹; tropisch dazu: ›(Grubenfelder, Gänge, Grenzen u. a.) vermessen‹;
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  2.
Wortbildungen
markscheidung
›Markierung von Grundstücksgrenzen‹ (dazu bdv.: , ).

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
129, 26
(
omd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
Wenn es nun der bergkmeister vergönstiget, alßdann sollen die negstgelegene zechen, so mit einander auf einen gange marscheidten, uf gleiche costen den lochstein hineinbringen.
Ebd.
132, 6
:
der bergmeister [...] soll am negsten lochstein, der mit demselbigen feldt marscheidtet, [...], anhalten ihnen ihre maßen aufs neue geben.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
316, 23
(
Genf
1636
):
Marckscheydung / f. Feldlaͤndung / vnd Steynung.
Veith, Bwb. .