markscheide,
die
;
meist mit Erleichterung der Mehrfachkonsonanz:
-rk|sch-
zu :
marscheide
.
›Grenzziehung zwischen Grubenfeldern (1 Beleg)‹; als Metonymie: ›zwischen Grubenfeldern / Bergbauten gezogene Grenze‹; auch: ›Grenzzeichen‹ (1 Beleg im
Rwb, s. u.
);
vgl. II, 234.
Omd. und östliches Inseldt.; bergbaubezügliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , (
das
2,  1,  1,  1.
Syntagmen:
die m
. (›das Grenzzeichen‹)
zerbrechen / bewilligen / machen, nach dem kompas richten / schlagen
;
die m
. (Subj.)
geschehen
(mit Zeitangabe);
die flache
(wohl ›oberirdische‹)
/ stehende / obere / untere / willige m
.;
die m. des stollen
.
Wortbildungen:
markscheid
(›Grenzzeichen‹; a. 1539),
markscheidelon
,
markscheidezettel
,
markscheidezug
.

Belegblock:

Weizsäcker, Graupn. Bergb.
148, 35
(
osächs.
,
1530
):
Am freitag [...] ist die marschede geschen uffn Mogkenberge zwischen Monzers zeche und Sant Nicklas.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
120, 4
(
omd.
,
um 1559
):
Begebe sich’s aber, das zwene stolen in eine fundtgrube ader maße, einer von der obern, der ander von der untern margscheide kommen und also gegen einander fahren.
Ebd.
188, 22
(
1554
/
1633
):
Marscheidern giebet man alhier weder kost noch zerung. Und do sie mit den marscheidelohnen die gewercken zue hoch überseczen wollen, das stehet bey des bergkmeisters und geschwornen erkentnus.
Ebd.
188, 27
(
1554
/
1633
):
Marscheidtzüge müßen die marscheider alle gründlich sambt den örtungen [...] dem bergkmeister beschrieben geben.
Ebd.
214, 7
:
Willige marscheiden mögen wohl gemacht und bewilliget werdn zwischen zweyen gewergschaften, doch nicht ohne bewilligung und ohne genugsambe volmacht der gewercken, und das dieselbe marscheide den nechst beyliegenden zechen ohne schaden und nachtheil sey.
Ebd.
218, 12
:
Ihme [bergkambtsdiener] gebührt auch die marscheidezettel alle quartal einzuschreiben.
Piirainen, Igl. Bergr. S. 
96
;
Rwb f.;