losungstube,
die
.
›Amts-, Dienstzimmer des Steuereinnehmers‹;
zu
1
 9,  1.
Nobd.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
die l. öfnen
;
aus der l. geld haben, etw. aus der l. bezalen, jn. aus der l. in die gefängnis füren, geld in die l. tragen, in der l. rechnung halten
, [einen Betrag]
in der l. anlegen
.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1407
):
dez selben gelcz zalten di hewser in sant Lorenczen pfarr 2200 guld., di uberigen bezalt man hi aus der losung stuben.
Ebd. (
1449
):
waz geltz von den gefangen unsern herrn zugepürt [...], daz trug ie der stockmeister einer den herrn in die losungstuben.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1508
):
dan ich solch 400 fl. in der loßungstuben angelegt hab.
Vgl. ferner s. v.  1,  3.