lehensweise,
die
;
als Teil des Phrasems
in lehensweise
.
1.
in lehensweise
: ›leihweise, als Darlehen‹;
zu (
das
1.

Belegblock:

Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1461
):
burgermaister, und der rat gemain der stat zu Wienn
bestätigen, dass
Ulrich Meczleinstorffer und Gilig Knab [...] 120 ℔ dn., [...] die hern Peter Oppenweiler [...] gehören, in lehensweis zu der stat notdurfft eingenommen haben.
2.
in lehensweise
›als Lehen mit der dazugehörenden Rechtsstellung und den Pflichten der Lehenspartner‹;
zu (
das
2.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1461
):
Mathis und Johan sin son sullent [...] das vurg. voigtampt von uns unsern nakommen und stifte in lehenswise entphaen.
Köbler, Ref. Wormbs
151, 8
(
Worms
1499
):
wie soͤlich habe oder guͦt an in kõmen sy ob er das kaufft. ererbt. gewechselt. in bestentnuss oder lehenßwyse inhabe.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
entpfing [er] den kayserlichen gewalt von dem pabst in lehens weiß und als ain stathalter und schirmer des heiligen cristenlichen glaübens.
Turmair (
Ingolst.
,
1519
):
das wir [...] die güeter, so er [priester] bisher in lehens und bestants weis [...] aus mildigkait unser begabung ingehebt hat [...] vollentlich zu seinem aigen sein leben lang haben verlihen.