juristerei,
die
.
›Rechtswissenschaft‹; auch abwertend ›spitzfindige Argumentation‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .
Syntagmen:
lateinische j.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu.  (o. O.
1542
):
Juristerei vor got dem herrn | In solchen sachen wirt vorschmecht.
Sachs (
Nürnb.
1559
):
arbeyt, wie ich thet vor jarn, | Und las dein juristerey farn.
Sudhoff, Paracelsus (
1529
/
32
):
bin ich ein jurist, so sol mein sachen auf die gschrift gegründet sein, das ist die juristerei.
Schulz/Basler
1, 313
.
Vgl. ferner s. v.  3.