juristisch,
Adj.
›den Vorschriften der Rechtswissenschaft gemäß, die Mittel der Rechtswissenschaft anwendend (oft abwertend)‹;
vgl. .
Syntagmen:
j. von etw. reden; juristischer fuchs / grif, juristische ausflucht
.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu.  (o. O.
1524
):
auß solicher gewonheit wir ein prescribirt recht (ich můß juristisch davon reden) gemacht.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Ein köstliches Haus von herrlichen Juristischen Ausfluchten erbaut.