heimel,
wohl
das
;
vgl.
got.
haims
›Dorf, Flecken‹
(
Pfeifer
2000, 524
).
›Lokal-, Dorfgericht‹.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1465
):
so hoe und viel die hern von gerichts wegen und auch die gemein von ihre heimels wegen solichs verpoten hetten.