halsherre,
der
.
1.
›Inhaber der hohen Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsherr über Leben und Tod‹;
zu  5.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
der fremde / natürliche / oberste h
.

Belegblock:

Loersch, Weist. Boppard Anm. 1 (
mosfrk.
,
v. 1558
):
daruf erkennen sie, das der churfurst von Trier ein oberster halßher sey.
Geier, Stadtr. Überl. ff.;
Vorarlb. Wb.
1, 1304
.
Vgl. ferner s. v. .
2.
›Herr eines Leibeigenen‹;
vgl.  5.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
einen h. haben / suchen; tun, was der h. wil; dem h. gehorsam, etw. schuldig sein, wieder jn. beistand tun; got als seinen h. erkennen; die leibeigenschaft bei dem h. abkaufen, sich
[wie]
gegen den h. halten; der fremde h
.
Wortbildungen:
halssteuer
›Steuer des Leibeigenen an den Halsherren‹ (Klammerform; a. 1476).

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 542, 31
(
schwäb.
,
1484
):
es soll dhainer, [...], sinen halßherren [...] wider das dorf [...] bystand, hilf oder ra
u
t thuͦn.
Hauber, UB Heiligkr. (
schwäb.
,
1545
):
noch sin mútter sagt, auch sy hab kain halsherren.
3.
›Tyrann‹.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Anderst mit eine͂ halßherren / Anderst aber mit einem freund.
Halßherr (der) Wuͤterich. Tyrannus. Vnleydenlicher Halßherr. [...]. Einer der ein Halßherren vnnd tyrannen vmbbringt.