gottesacker,
der
.
›Friedhof, christliche Begräbnisstätte‹; auch allg.: ›geweihte Erde‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, , ,  2,  2.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Und wir Deudschen von alters solche begrebnis nennen Gottes acker nach der weise, wie S. Paulus j. Corinth. xv. redet ,Es wird geseet ein natuͤrlicher leib‘.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
da haben etlich person pei sant Johanns auf dem gotzacker in dem keppelein von newem gestift alle wochen zwu meß.
Maaler (
Zürich
1561
):
Gottesacker (der) Kirchhof / da man die abgestorbnen hinlegt vnd vergrabt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
wer an die Hussen zug und da erschlagen wurd durch cristenlichs glaubens willen, daß er in dem gotsacker leg und rechts himmelkind wer.
Ebd. (
v. 1536
):
1495 kauft ein rat 4 gärten und machten ain gotzacker daraus, und an sant Veits tag ward er geweicht.
Memminger Chron. Vorr. (
Ulm
1660
):
So habe ich auch willens gehabt / die Grabschrifften / welche sich vor diesem auff vnserm Gottsacker gefunden [...] bey zutrucken.
Koller, Ref. Siegmunds ;
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 576, 36
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
78, 24
;
Bretholz, Liechtenst. Herrsch.
176, 20
;
Hulsius
G iiijr
;
Bad. Wb.
2, 452
;
Öst. Wb.
1, 67
.
Vgl. ferner s. v.  3,
1
 7.