gewärt,
part. Adj.;
zu
1
.
›bewährt, erprobt (von Sachen); gottgefällig (z. B. vom Klosterleben); treu, zuverlässig (von Personen)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
(Adj.) 56.

Belegblock:

Bobertag, Schwänke (o. O.
1575
):
wol kan ich euch helffen, da hab ich gute gewerte pillulen.
Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
In dem selben chloster ist ein swester ein gewaͤrten lebens und gar berait und in prúnstig in dem dienst unnser lieben frauen.
exempel [...], die unserm christenleichen glauben notturftig sind ze wissen, und die mir von gewaͤrten personen sind gesagt worden.
Boos, UB Aarau ;
Drescher, a. a. O. ;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;