gerichtlich,
Adj.
4.
›vor Gericht verhandelt, stattfindend, sich in der Gerichtsverhandlung vollziehend‹; Rechtstexte.
Syntagmen:
die gerichtliche audienz / übung / handlung, der gerichtliche proces, gerichtliche händel, das gerichtliche fürnemen
.Belegblock:
sollen die procuratores hinfürther under der gerichtlichen audientz sich viel redens under inen selbs oder mit andern umbstenden enthalten.
WJr [...] woͤllen in gemein so in gerichtlichen hendln vnd Processen die substancial vnd weßlichen terminy [...] nit gehalten. vnd daruff Endurteil gesprochen würde. solich vrteil nichtig
[sein sollen].
Gesetze võ eingang vnd ordnu͂g gerichtlichs vnd rechtlichs furnemens.
5.
›durch Gerichtsbeschluß zustandegekommen, erwirkt, gerichtlich abgesichert, rechtsverbindlich‹; Syntagmen:
etw. g. fordern / setzen / verlegen, etw. (erkentnisse) g. geschehen, jn. g. verurteilen
; der gerichtliche burgfriede, die gerichtliche erlaubnis
.Belegblock:
sollen alßdañ solche erkantnüß geacht werdenn / als ob die vor Schultes vnd Schoͤffen gerichtlich gescheen weren.
so haben mir eleut lehener innen gerichtlich dar vor verleut und ein gesetzt zum ersten anderthalb vierteil wingarts.