erlaub,
vereinzelt
erläube
;
der
;
vgl. .
›Erlaubnis, Zustimmung, Einverständnis; Genehmigung (etw. zu tun)‹;
zu (V.) 1.
Bedeutungsverwandte:
 4,  12, ; vgl.
2
(
der / die / das
1.
Syntagmen:
e. (von jm.) haben
;
ane e. etw. tun, auf den jarmarkt, vom gericht gehen, im wald hacken, jn. ane e. im wald betreten
›antreffen‹
, mit e. etw. sagen, jn. um e. bitten
;
der e. des bornmeisters
.

Belegblock:

Luther, WA (
1537
):
Wen ehr zuvor zu den hohenpriestern gangen were und sie umb erlaub gebeten, so were es hingangen, das ehrs aber ohn ihren erlaub thut [...] das will ihnen unleidlich sein.
Schützeichel, Mrhein. Passionssp.
1208
(
mrhein.
,
um 1335
):
Wilt du in danne begraben, | des salt duͦ orlab von mir haben.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
zwene jharknechte [...] giengen gen Leipzigk uff den jharmarckt ohne erleube des bornmeisters.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
A. 17. Jh.
):
wellicher über das ohne erlaub oder bewilligung im bemelten walt betretten wiert, der soll gepfent [...] werden.
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Bischoff u. a., a. a. O. ;