einstreichen,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. (in der Regel Nahrung) einflößen, verabreichen‹; ütr.: ›jm. etw. energisch beibringen, einschärfen‹;
zu  1.
Phraseme:
dem rappen mus einstreichen
›jm. etw. mundgerecht, schmackhaft machen‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1528
/
9
):
Wir zwar zu dieser zeit lassens Gottlob an unserm vleis nicht mangeln, es hilffet dennoch was es helffen mag, solch stetiges einkeuen, einblewen und einstreichen.
er [...] sprach: ,Yr werdt nicht sterben, Sonder weyse werden wie die Goͤtter‘. domit streich er yn den toͤdtlichen gifft eyn.
Gille u. a., M. Beheim
310, 56
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
wann sie den jungen kindn, | die erst geporen werden, | ir sacrament auff erden | ein streichen zu ainr speis.
Bächtold, N. Manuel. Abl.
52
(
halem.
,
1525
):
[Der Ablasskrämer nach der Erläuterung der Vorteile des Ablasses:]
Da-da-das hiess dem rappen muͦs ingestrichen!
2.
›(mit einer Waffe) auf jn. einschlagen‹;
zu  2, vgl.  1.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
650, 4509
(
Magdeb.
1608
):
Er sprang aber zu Mordax wild / | Vnd sprach halt / meins nun wider gilt / | Vnd strich zu jhm ein mit dem Schwert / Das Mordax beynah stuͤrtzt vom Pferd.
3.
›jm. etw. einbringen‹;
vgl.  3.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1554
):
Ich sag dir, es wirt dem loblichen pund vil neid und has ainstrechen.