einspännige,
der
;
–/-Ø
.
›(mit nicht mehr als einem Pferd ausgestatteter) berittener Söldner, Stadtknecht u. dgl.‹;
Obd.
Bedeutungsverwandte:
,  1, .
Syntagmen:
den einspännigen erschiessen
;
ein einspänniger
(Subj.)
reiten, etw. erhalten
, [wo] (z. B.
am tor
)
sein, vor dem rat schweren, die einspännigen
(Pl.)
das harnasch füren, sich versammeln
;
j. ein einspänniger sein
;
durch den einspännigen einen brief schreiben
;
js. einspänniger
;
ein e. zu Nürnberg
.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1398
):
Also wirt ieder spiez in vier tagen 8 or halten und ieder einspenniger in 2 tagen 8 or.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
nobd.
,
um 1600
):
so dhue Ich bedencken, | Das wir sollen Reuden lassen | Ainspeniger vf alle strassen.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
Ein jeder einspenning und uberreuter zue Newenburg soll vor offenem rat schweren.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1556
):
Acht ainspenig muessen zuͤ morgens am thor sein [...], die fueren das harnasch.
Ebd. Anm. 3 (zu
1560
):
Jch hab am vergangnen sambstag [...] durch Eur. f. gn. ainspennigen zu Jngelstat meinem herrn [...] geschriben [...].
Vgl. ferner s. v. .