einrosser,
einrösser,
einrüsser,
der
;–/-e
.›Person, die mit einem (einzigen) Pferd Aufgaben, Dienste ausführt‹; ›Amtsträger, Inhaber eines Ranges (bei Hof, beim Militär), dem ein Pferd zusteht‹; die genaue Funktion der bezeichneten Personen ist anhand der Belege nicht zu bestimmen (daneben existieren Bezeichnungen wie
zwei-, drei-, vierrosser
usw.); auch: ›j., der einspännig fährt‹; zu (Zahladj.) 2a.Belegblock:
Ein prediger ist wie ein einrösser, er kann sich bald wenden; das kan ein regent mit seinem folgenden tzeuge nicht thun.
do leich der furste den von northusen die eynrossere.
mer hab wir bestelt den swartzen Fritzen zu eim eynrüßer.
diese hernachgeschriben haubleut, einrosser und schutzen schullen diese [...] sloß, stett und armen leut getreulichen bewaren.
von einem gestell zu einem nidern einrussen wagen 42 pf.
der Heintz Löffler [...] hat ein einrüssige schlaifen
[›Schlitten‹]
und kuffen darauf.