einrosser,
einrösser,
einrüsser,
der
;
–/-e
.
›Person, die mit einem (einzigen) Pferd Aufgaben, Dienste ausführt‹; ›Amtsträger, Inhaber eines Ranges (bei Hof, beim Militär), dem ein Pferd zusteht‹; die genaue Funktion der bezeichneten Personen ist anhand der Belege nicht zu bestimmen (daneben existieren Bezeichnungen wie
zwei-, drei-, vierrosser
usw.); auch: ›j., der einspännig fährt‹; zu (Zahladj.) 2a.
Bedeutungsverwandte:
(
der
); vgl. .
Wortbildungen:
˹
einrusse
,
einrüssig
˺ ›einspännig‹ (dazu bdv.:  1).

Belegblock:

Luther, WA Tr. (
1545
):
Ein prediger ist wie ein einrösser, er kann sich bald wenden; das kan ein regent mit seinem folgenden tzeuge nicht thun.
Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
do leich der furste den von northusen die eynrossere.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1444
):
mer hab wir bestelt den swartzen Fritzen zu eim eynrüßer.
Ebd. (
1449
/
50
):
diese hernachgeschriben haubleut, einrosser und schutzen schullen diese [...] sloß, stett und armen leut getreulichen bewaren.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
von einem gestell zu einem nidern einrussen wagen 42 pf.
der Heintz Löffler [...] hat ein einrüssige schlaifen
[›Schlitten‹]
und kuffen darauf.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
under den keisern Juliano und Valentiniano dem ersten ist er [Ammianus Marcellinus] ein einrosser und einspenniger gewesen, den kriegen überal nachgereist.