doppeln,
V.
›etw. / sich verdoppeln‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  1.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
die flamme / lust / strafe
)
d., etw. sich nicht d
.;
die gedoppelte gnade
.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
nrddt.
,
1635
):
Diß duppelt meiner Liebe Flammen: | bei dir ist Schmuck und Zucht zugleich.
Der Sonnen Schwester hetzt durch alle hohle Wälder | und jagt Pusch aus, Pusch ein die zugesäten Felder, | die duppeln alle Lust.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
um 1450
):
auch were es sache das er die busse nit engebe mit der sonnen, [...], so ist es des anderen dags zweifeldig, und es sal sich dan nit me doppelen.
Dietz, Wb. Luther ;
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 226
.