curator,
der
;
-s/-en
, auch lat. Flexion;
aus
lat.
curātor
›Aufseher, Vormund‹
(
Georges
1, 1828
).
›Verwalter, Vormund bei Minderjährigen, Vermittler bei Geschäften‹;
vgl.  2.
Syntagmen:
einen c. bestellen / bezalen / entledigen / ernennen / nemen / setzen / verordnen / zugeben
;
jn. zu c. setzen
;
c. eines eigentums, der minderjärigen
;
beistand des curators
;
vögtlicher c.
Wortbildungen:
curatorbuch
,
curatorschaft
(seit 1521).

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
173, 2
(
Worms
1499
):
Wie sich vormunde in irem beuelh halten sollen vnd wan man einen Curatorem zugeben mag.
Ebd.
179, 16
:
Tutores oder Curatores moͤgen von der wegen sie vormunde sind als procuratores yn vnd vsserhalb gericht erschynen.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
111, 27
(
osächs.
,
1542
/
70
):
wollen wir, der rate, denselbigen kindern und ihren guetern [...] curatores und pfleger geben.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Man hett [...] ein Curator bestelln, | Biß wir werden kommen zu Jahrn.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
muͤßten aber darumb guͤter verkoufft werden / so sollen wir ein ersamen man zuͦ Curator setzen.
Müller, Welthandelsbr.
293, 8
(
schwäb.
,
1514
/
5
):
solhe patida muß kaufer und verkaufer zeichen in das curadorbuech.
Chron. Augsb. 8, 161, A (
schwäb.
, zu
1562
):
sie wöllen [...] ime aus uns zwen curatores verordnen.
Rot
302
(
Augsb.
1571
):
Curator, Pfleguatter / Gerhab / Vogt / Pfleger / Verweser / Schaffner.
Rintelen, B. Walther
44, 21
(
moobd.
,
1552
/
8
):
so ist gebreuchig, das den Güetern ein Curator oder Versprecher [...] gesetzt werde.
Kollnig, Weist. Schriesh.
216, 35
;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
Müller, a. a. O.
293, 17
;
Chron. Augsb. 8, 233, A ;