büttellon,
der
.
›Abgabe an den Gerichtsboten, Büttel‹;
zu ,  1.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1661
):
groß und klein zehenden, was derselbig sei und teil habe mit aller teilung, wurde im buch der geistlichen verwaltung under dem capitel Aglasternhausenn beschrieben gefunden, deßgleiche meßner und bittel lohne.
Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 126
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 888
.