bundsverwandte,
der
;
–/-n
.
›Verbündeter, Bundesgenosse‹;
zu (
der
4.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. , , .

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
gegen unserm alten pundsverwandten als gegen unserm gnedigen herren, dem marggrafen, uns diser bruderschaft nit zu waigern.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
stärkte er sich mit hülf seiner Bundsverwandten.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
zudem hat auch ain erber rat von gemainer statt wegen als ain glidt des hailligen reichs vil krieg und anstöß nicht allain von ir selbs, sonder auch von iren bundtsverwandten wegen leiden miessen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
ist doch mit seinen puntsverwanten des öbresten himlischen kaisers scherg amplatzer henker und züchtiger.
die Teutschen solten des römischen reichs mitgenossen und pundsverwonten [...] unpekümmert lassen.