mitgenosse,
der
;
-n/-n
.
›Mitglied einer Gemeinschaft unterschiedlichster Art, Genosse, Person, die zu einer oder mehreren anderen in einem durch die Art der Gemeinschaft bestimmten Näheverhältnis steht‹; in den Belegen begegnen Zweiergemeinschaften, Großverbände, religiös, rechtlich, wirtschaftlich, sozial, soziopragmatisch und soziosituativ begründete Gemeinschaften; vgl.  23,
genos(se)
(s. v. ,
der
, 12).
Bedeutungsverwandte:
 12,  9, ; vgl.
1
 4.
Gegensätze:
.
Syntagmen:
mitgenossen haben, sich js. mitgenossen machen
;
j. js. / des handwerkes m. sein
;
j. m. in js. reich sein, der m. etw. wissen / verschweigen, nicht mit geld versehen sein, die mitgenossen nichts ausrechnen / bedenken
;
dem mitgenossen getreulich richten, die werke den mitgenossen dienen
;
an den mitgenossen etw. heben
›eine Abgabe einziehen‹,
mit dem mitgenossen eins werden, samt mitgenossen zu der helle faren, sich von mitgenossen abzerteilen, jm. etw. von seinem mitgenossen werden
;
der m. Christi, des erbes / lebens / leidens / reiches, eines anschlages / handwerkes, der arbeit / ehe / heimlichkeit, der eren / taten
;
der m. in der speise
;
die liebe des
(›mit dem‹)
mitgenossen, ein teil der mitgenossen
.
Wortbildungen:
mitgenossig
,
mitgenossung
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Partiarius. Gemeinder mittgenoß gesell.
Luther, WA (
1525
):
meyne werck sollen dem leybe und seynen geliedern, meynen lieben bruͤdern und mitgenossen dienen.
Ebd. Bibel (
1522
):
das yhr durch daselb
[u. a.
durch verheyssung
]
mitgenossig werdet der gottlichen natur.
wer sich williglich unter die Turcken gibt, der macht sich yhr geselle vnd mitgenossen alle yhrer thaten.
Ders. Hl. Schrifft.
Eph. 5, 7
(
Wittenb.
1545
):
seid nicht jre
[der
kinder des vnglaubens
]
Mitgenossen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
122, 2446
(
Magdeb.
1608
):
Als ob sie [Weiber] jhres
[der
Katzen
]
gleichen wehren / | Vnd mitgenossen jhrer Ehren.
Oorschot, Spee. Trvtz-N.
118, 1
(
wmd.
,
1634
):
Sie
[Bienen]
sich von Mittgenossen | Jn Schwarm zertheilen ab, | Von hauß mitt frewden stossen | Jn vollem Flügeltrab.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1340
/
69
):
deß
[Recht auf das
besthaupt
]
wir auch an sinen mit genoißen zu heben alzit in gerugelichem besesse gewesen sin.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Hat einer [...], der do ein meister und mitgenoß ist des handwerks, die heimligkeit des rats [...] den becken, seinen mitgenossen, geoffenbaret.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1584
):
Auff das wir dort in deinem Reich, | Mittgenossen moͤgen sein.
Gille u. a., M. Beheim
133, 63
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
In gedult, barmherczikait schan, | gerehtikait, vergebung, an | lieb unsers mit genassen.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
v. 1496
):
Zwen schecher warn sein mitgenoß.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel 8, 87 Var.
1475
2
–1518 (
Straßb.
1466
):
soͤllichen mitgenossen vnsers lebens zehaben bin ich als denn mit soͤllichen wunden geschlagen.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Convictus, Mitgenossung in der speiß.
Maaler (
Zürich
1561
):
Mitgnoß (der) Consors, Sodalis, Particeps. Mitgenoß vnnd mitwüssend der anschlagen oder heiligkeiten. [...]. Mitgenoß vnd teilhafftig eines anschlags / Dem einer alle seiner raͤdt vnnd anschleg offnet vnd mittteilt. [...]. Mitgenoß der arbeit.
Wyss, Luz. Ostersp.
116
(
Luzern
1583
):
nach dem in gfar | Lucifer zuͦ der Hellen gfallen | Samptt sinen mittgenossen allen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
der unbesonnen pövel, die zunftmaister und ihre mitgenossen, so nichts [...] bedencken.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
auch der meiste Theil seiner Mitgenossen von dem Feind auffgearbeit / vnd geschlagen worden.
Kehrein, a. a. O. ;
Mayer, a. a. O. ;
Köbler, Ref. Nürnberg
193, 11
;
Schib, Urk. Laufenb.
273, 2
;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 458, 38
;
Drescher, Hartlieb. Caes. ;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Piirainen, Stadtr. Sillein
446
;
Hulsius
F iiijv
;