brotbeseher,
der
;
–/-Ø
.
›amtlicher Aufseher, der das für den Verkauf gebackene Brot begutachtet‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1510
):
der [becker] sol den gantzen backe verloren han und achtenhalben schilling heller zu buß geben, die den broitbesehern oder anbringer werden sollen.
Die brotbeseher, die von dem rat gesetzt werden, sollen in guten truwen geloben und zu got sweren.
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 33
;