brotbeseher,
der
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.›amtlicher Aufseher, der das für den Verkauf gebackene Brot begutachtet‹;
zu .
Belegblock:
der [becker] sol den gantzen backe verloren han und achtenhalben schilling heller zu buß geben, die den broitbesehern oder anbringer werden sollen.
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 33
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