brotbote,
der
.›Dienstbote, der von seinem Dienstgeber Kost und Unterkunft erhält‹; Bediensteter;
Belegblock:
ain ieder hofwürth zu Seekhürchen, der hat selber oder sein protpot umb sein fails guet, wer im das im gericht schuldig ist, ze pfenden.
Öst. Wb.
3, 673
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