brotschauer,
der
;
–/-Ø
.
›amtlicher Aufseher, der das für den Verkauf gebackene Brot begutachtet‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
Brot-, auch fleisch- und vischschawer zue setzen und wie sie globen und schweren sollen.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1468
):
Es haben min hern mit einhelligem rat den pfistern die schow des brots abbekennt, und zů brotschowern gesetzt Gilian Achshalm, Hanß Grymmen, den schůmacher.
Schnyder, Qu. Zürcher Wirtsch.
868, 27
(
halem.
,
1491
):
das sy kein brot by iren eyden verkouffen noch iren kunden geben, es sye denn von den brotschowern geschowet.