brotbesehen,
das
;
-s/–
.
›amtliche Inspektion des für den Verkauf gebackenen Brotes‹;
zu  1,  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1430
):
als von der gebot wegen des brotbesehens, fleischbesehens, wöberlon und desglichen, wer die breche, der verfiele dem zentgrefe für ein unrecht.