brachfeld,
das
;
-s/–
.
– Gehäuft im urkundlichen Schrifttum.
›brachliegendes Feld‹; zu (Adj.).
Bedeutungsverwandte:
 2.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
64, 26
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Uff einen acker brachfelt mus man zum tungen haben 30 fuder mist.
Ebd.
254, 11
:
In disem monat säe rubensaat auf ein getünget brachfelt im neuen monden.
Kollnig, Weist. Schriesh.
114, 8
(
rhfrk.
,
1595
):
Es soll auch das brachfeld flürlich und ohnbesäet bleiben.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 36, 2
(
schwäb.
,
1574
):
allain mag ein jeder sollich braachveld mit rüeben, flachs, lein [...] besaumen.
Ebd.
3, 806, 33
(
schwäb.
,
1610
):
ein jeder undertan [...] wenigist den vierten tail seines brachvelds bis Georgi unumbgeackert zur schaffwaid ligen lassen solle.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
16. Jh.
):
wan das velt im prachvelt ist, so hat er mit den seinigen zu halten ausserhalb des Aichgraben.