botendienst,
der
.
›Dienst als Bote, Beauftragter (eines Dienstherren)‹;
zu
1
 1234,  9.

Belegblock:

Dirr, Münchner Stadtr. f. (
moobd.
,
1340
):
Swer ainem chlagt, der in dez lantzherrn potendienst ist, diu chlag sol im unschedleich sein.