blutsbewandte,
der
;
, auch
-ns/–
.
›der Blutsverwandte‹;
zu
1
 4, .
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1568
):
wa der lest lebentiger van beiden eheleuten [...] sich van ersterbnis einiges kindes oder ander bloitzbewantens sterbfal an einich erbgut [...] leissen anweldigen.