blutsverwandte,
blutverwandte,
der
und
die
;
-en/-en
.
›j., der mit (einem) anderen gemeinsame Stammeltern besitzt‹;
zu
1
 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Es sehen mich mein bruͤder an | Als etwan einen fremden mann, | Achten mich gleich eim vnbekanten, | Vnd nicht als ihren blůtuerwanten.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
der Hertzog [...] hat meiner Blutsvorwandten einen [...] vmbgebracht.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
77, 24
(
osächs.
,
1542
/
70
):
dieselben kindere nehmen alle des verstorbenen vorlassene erbschaft und gutere [...] zu gleichem anpart auf die heupter vor allen andern blutsvorwandten.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1615
):
also soͤllend allwegen die naͤcheren blůtsverwanten [...] vor den wyteren gesipten [...] den zug haben.