biergrosche,
der
.
›Biersteuer‹; zu , (
der
).

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1638
):
dass wir von iedwedem fass bier, so aus unserm bergflecken ausgeschrottet wird, der biergroschen per 21 gr., sowohl auch der ausschrottgroschen mit ebensoviel bei strafe 200 dukaten ohnfehlbar abführen sollten.
Ebd. (
schles.
,
1672
):
ka. accisen seu biergroschen bei der freien bergstadt Zuckmantel bemahnt.