bierglockenzeit,
die
.›Zeitpunkt des Läutens der Bierglocke, Sperrstunde‹;
zu .
Belegblock:
ain burgersman, der uber die pier glockhen zeit von dan bis auf neune oder zehne uhr an liecht auf der gassen betreten.
Welcher zu Neunkhirchen […] nach piergloggenzeit in seinem haus spillen und über die gewönlich zeit sitzen lässt.
sullen auch alzeit wort und sein dem armen als dem reichen herüber und hinuber von tag an zeit hinz pirkloken zeit.
Es soll auch kain weinschenk auf der widen uber die pierglockenzeit kein wein ausgeben.