bergampt,
das
;
-s/-er
+ Uml.
1.
›Bergbaubehörde‹;
vgl. (
das
4,
1
 3.
Wortbildungen:
bergamptsdiener
,
bergamptsverwalter
.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
72, 18
(
omd.
,
1563
):
solle er die woch außfeyern, aber das lohn aufgehaben werden, nach erkendtnus des bergkampts.
Ebd.
76, 13
:
soll fortahn keiner ohne vorbewust des bergkampts nichtes von einem schurfe [...] wegkfuhren.
Ebd.
142, 30
(
1554
/
1633
):
in schrieften [...], auß welchen bey an in fürstoßenden bergksachen alle nothdürftige weißung, entschuldigungen, bestellungen undt versehungen mögen genommen werden, ein jeder bergkambtsverwaltern, vorweißern und bergkmeistern zu gemeinen nutz förderlich.
Ebd.
216, 2
:
Bergkambtsdiener. Gebührt alle morgen ufm Fürstenstollen zu sein, zu sehen, wie der steiger sambt den arbeitern anfehrt.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1654
):
warum die zeit hero unsere bergämter mit den kriegsbeschwerden beladen blieben.
Ebd. (
1656
):
Dieweil dann gedachter collector mit gewalt zu dem bergamt sich nötigt.
Löscher, a. a. O.
73, 39
;
78, 28
;
Wutke, a. a. O. ; ;
2.
›Amt des Weinbergmeisters‹;
vgl. (
das
4,
1
 10.
Obd.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1564
/
76
):
ob es sich begäb daß dem bergmaister von geschäft wegen seines bergambts icht not angieng in berg.
Mell, Steir. Weinbergr.
115, 31
(
smoobd.
,
1543
):
so ist doch solches
[eine Gebühr]
biss dato einem jedwedern perckmaister in seinem perckambt [...] gelassen worden.