bergamptman,
der
;–/bergamptleute
.›landesherrlich oder bergstädtisch besoldeter Beamter für das Bergwesen, gewerkschaftlicher Bediensteter in leitender Funktion im Bergwesen‹;
Belegblock:
Was aber den gewercken davon soll gegeben werden, wan solches nicht alleine, sondern mit andern geschmelczet, das stehet uf billicher vergleichung der bergkambtleute.
Ebd.
151, 8
: mueß er [Bergkschmid] die aydespflicht den bergkambtleuten thuen.
Ebd.
218, 28
: Soll auch übernacht nicht aus der stadt sein ohne der bergkambtleut sämbtliche erlaubnus.
Paul, Wb. Bergmannsspr.
1987, 144
; ‒
Vgl. ferner s. v. .