bergamptman,
der
;
–/bergamptleute
.
›landesherrlich oder bergstädtisch besoldeter Beamter für das Bergwesen, gewerkschaftlicher Bediensteter in leitender Funktion im Bergwesen‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
146, 6
(
omd.
,
1554
/
1633
):
Was aber den gewercken davon soll gegeben werden, wan solches nicht alleine, sondern mit andern geschmelczet, das stehet uf billicher vergleichung der bergkambtleute.
Ebd.
151, 8
:
mueß er [Bergkschmid] die aydespflicht den bergkambtleuten thuen.
Ebd.
218, 28
:
Soll auch übernacht nicht aus der stadt sein ohne der bergkambtleut sämbtliche erlaubnus.
Golius (
Straßb.
1579
):
Præfectus metallorum, bergamptman.
Paul, Wb. Bergmannsspr.
1987, 144
;
Vgl. ferner s. v. .