bürgergefängnis,
das
.
›Gefängnis für Bürger‹;

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
154, 42
(
rib.
,
1576
):
wan sei also keine burgen werben noch bekomen mugen, dass sei allerirst darnach uf die Colnerpfortz als das burgergefenkniss und sonst an keine andere orten gesatzt werden.