auswertig,
Adj.
›außerhalb eines Rechtsbezirks wohnend, auswärtig, fremd (von Personen); ausserhalb einer Bezugsfläche gelegen (von Sachen)‹.
Bedeutungsverwandte:
,  1,  1, ; vgl.  2.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Frembd. Frembdling. Herkommen. Außwertig. Außwendig. Außlendisch. Abwesend.
Grimm, Weisth. (
pfälz.
,
1515
):
alle almudt, es sei auszwertig oder im dorf L., sol niemand uberbauen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
262, 24
(
thür.
,
1474
):
dy ußwirdigen menner, dy da gutter in yrem flure habin unde in deme dorffe nicht gesessin sint.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Gleichwohl aber koͤnte sich ein auswertiger Potentate zu einem gefaͤhrlichen Buͤndniße verstanden haben.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
92, 22
(
nobd.
,
um 1540
):
ob ein auslendischer eynem nachpaur schuldig wer bekentliche schult, der hat auch macht, denselbigen auswerdischen zu pfenden im dorf ane laub hern.