auswertig,
Adj.
›außerhalb eines Rechtsbezirks wohnend, auswärtig, fremd (von Personen); ausserhalb einer Bezugsfläche gelegen (von Sachen)‹.
Belegblock:
Frembd. Frembdling. Herkommen. Außwertig. Außwendig. Außlendisch. Abwesend.
alle almudt, es sei auszwertig oder im dorf L., sol niemand uberbauen.
dy ußwirdigen menner, dy da gutter in yrem flure habin unde in deme dorffe nicht gesessin sint.
Gleichwohl aber koͤnte sich ein auswertiger Potentate zu einem gefaͤhrlichen Buͤndniße verstanden haben.
ob ein auslendischer eynem nachpaur schuldig wer bekentliche schult, der hat auch macht, denselbigen auswerdischen zu pfenden im dorf ane laub hern.