aussitzen,
V., unr. abl.
1.
›aussteigen, an Land gehen‹.Belegblock:
2.
›etw. aussitzen, bis zum Ende einer angesetzten Zeit ausharren, bleiben‹; im einzelnen in sehr unterschiedlichen Bezügen, z. B. ›(in einer Hinterlassenschaft) verbleiben‹; ›(eine Strafzeit) aus-, absitzen‹; ›(den Anlauf der Belagerer) überstehen‹; ›(die Gerichtssitzung) beenden‹; ›(die Amtszeit) abdienen‹.Syntagmen:
das recht a., den anlauf der feinde a.
; in der habe a., sechs wochen in dem gefängnis a.
; ausgesessenes recht
›ausgesessene Strafe‹.Belegblock:
so mag ir eelicher man [...]. Jn aller verlaßner habe des weibs sein leptag gantz außsitzen vnd den genieß [...] daran habẽ.
Preuss. Wb. (Z)
1, 333/4
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