aushalten,
V., unr. abl.
1.
›für js. Lebensbedürfnisse aufkommen, jn. verköstigen, jm. Unterkunft gewähren; die Kosten für etw. bestreiten‹.Syntagmen:
den arzet, die mutter / magd / hochzeit, das (-)gericht a., jn. frei a., jn. bei sich / in seiner behausung a., jn. mit einem harnisch, der notdurft a.
; jm. einen koch / bulen, die krieger a.
Belegblock:
Da wardt ich außgehalten frey | Zu Sanct Vlrich in der Aptey.
[dÿ Jorge Schuberthin] hot gegabin der elstin tochter, der Gallin, iren mantel beÿ gesondin leÿbe, das sÿ mich zal awshaldin.
mit disem gelt sol man ain hör [...] halten und besölden und das kamerkricht aushalten.
ist doctor Martin Luther in ainem glaidt auch hie gewessen, welchen hertzog Friderich von Sachsen bei im auff und ausgehalten hat.
Es sollen sich die underthonen nit waigern, [...] dem richter zu außhaltung des diebs in der gefenknus von ainem hof vier pfening [...] ze raichen.
Schmid, R. Cysat
6, 94
; 2.
›etw. aushalten, durchstehen, ertragen; etw. (z. B. einen Vertrag, eine Verpflichtung) einhalten; standhalten, ausharren‹.Belegblock:
Halte mit dieser [Lea] die wochen aus / so wil ich dir diese [Rahel] auch geben.
Ebd.
Apg. 21, 26
: [Paulus] gieng in den Tempel / vnd lies sich sehen / wie er aushielte die tage der Reinigung.
wie der Ertzuater Jacob [...] seinem schweher dienet umb Rahel und hielt yhm seinen dienst trewlich aus.
3.
›jn. hinhalten‹.Belegblock:
Vorarlb. Wb.
1, 177
.4.
›etw. (Grundstücke o. ä.) abweiden lassen‹.Oobd. Weistümer.
Wortbildungen:
aushaltung
Belegblock:
Wellicher ainer sein halt auß frävel nächtlicher weiß außhölt und abött ist dem herrn in die straff erkent.
so ain nachpauer dem andern freufentlicher wais bei nacht auf dem felt oder wissen mit seinem vich außhalten thet.
wehr dergleichen wißnen und reüter bißher gemacht, die nachbarschaft selbe mit ihrem vich wie sonsten die gemain außhalten und die geringste verwüestung gestatten.