ausschreiten,
V., unr. abl.
1.
›aus etw. heraustreten‹; auch bildlich.2.
›von einer eingeschlagenen Schrittrichtung abweichen‹, im ersten Beleg ütr.Belegblock:
Da war niemant auff rechter ban, | sie waren all ausschritten, | Eyn yeder gieng nach seynem wahn | und hielt verlorne sitten.
DA sie aber kamen auff den platz Chidon / recket Vsa seine hand aus / die Laden zu halten / denn die Rinder schritten beseit aus.
3.
›„mit einem bergmännischen Bau eine von der Hauptbaurichung abweichende Richtung einschlagen, von der Hauptbaurichtung abweichen“‹ (so Paul, s. u.); Spezialisierung zu
.2
Belegblock:
sol der Schacht vom Stolln weichen / biß an die stel / da Er vorhin vom rechten gang durch Tuerbenstain ist außgeschritten.