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abweichen,1.
›von einer Stelle oder von jm. weggehen, verschwinden, sich davonmachen; sich (im militärischen Sinne) zurückziehen, fliehen‹; spezialisiert: ›seinen Arbeitsplatz verlassen‹; ›von der Behandlung eines Rechtsfalles Abstand nehmen‹.Wortbildungen:
abweichung
Belegblock:
er were bei seinen schefflin bliben und nit als ain muetling und böser hirt abgewichen.
Mit Gotts Wort er jhn [Teuffel] vberwand, | Das er must abweichen mit schandt.
die Magdeburger aber sehr unter sie geschossen, seindt sie wider abgewichen.
jst auch nott, ein vffsehenn zu habenn, ob sich aus dem hauffen die zu seynem hauffenn geordentenn thonn oder sich hinttren oder scheuhen oder abweychenn [...] oder flihenn wolten.
Darauf wirt jnen der herr antwortten [...] Ir übeltaeter mueesst von mir abweichen.
dass er
[Erzwäscher]
seinem eide und pflicht noch von der wesche nicht abweiche. So auch iemandts vor gericht erscheinen, [...] der den gerichtsamman, ainen oder mehr richter [...] von sibschaft, freünd- oder schwagerschaft [...] halben aufzustehen, abzueweichen oder außzuetreiben begeren wurde.
Voc. inc. teut. a
ivv
; 2.
›von jm./etw. abfallen, abtrünnig werden; sich von jm./etw. abwenden, abkehren‹; speziell von Mönchen: ›das Mönchsgelübde brechen, aus dem Kloster austreten‹; Ütr. von 1.Wortbildungen:
abweichung
Belegblock:
Wenn je das Volck erzuͤrnte dich, | [...] | Vnd durch die sund von dir abweich.
Darumb ist der creatur nichts nützers dann die widerkunft mit dem lob zu irem anfank: das sie von ir abweich und gee zu got.
Ebd.
185
: wann sie sich befleisen (sich) aller böser gedanken des herzen zu entladen, aller suese des fleischs abzuweichen und fern zu sein von den zuneigungen zu sünden.
Ebd.
202
: ie ferner wir abweichen von einem, ie weitleuftiger wir zerstreuet werden.
darnach ist er ain münch [...] worden, denselben orden verlassen, daraußgangen, apostatiert, von dem waren, ongezweyfleten, alten, cristenlichen glauben und cristenlichen kirchen abgewichen.
wir haben ain irrig schaͤfflen, ain abgewichnen bruͤder jetzt etlich zeyt in der welt vmbschwayffende.
3.
›differieren, von einem Gesetz oder einer Norm abweichen‹; Ütr. zu 1.4.
›ablaufen, vergehen (von der Zeit)‹.