1
abweichen,
V., unr. abl.
Zu rechtssprachlichen Spezialisierungen vgl. .
1.
›von einer Stelle oder von jm. weggehen, verschwinden, sich davonmachen; sich (im militärischen Sinne) zurückziehen, fliehen‹; spezialisiert: ›seinen Arbeitsplatz verlassen‹; ›von der Behandlung eines Rechtsfalles Abstand nehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
 6,  4, , .
Wortbildungen:
abweichung
1.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
er were bei seinen schefflin bliben und nit als ain muetling und böser hirt abgewichen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Mit Gotts Wort er jhn [Teuffel] vberwand, | Das er must abweichen mit schandt.
Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1550
/
1
):
die Magdeburger aber sehr unter sie geschossen, seindt sie wider abgewichen.
Neubauer, Kriegsb. Seldeneck
110, 16
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
jst auch nott, ein vffsehenn zu habenn, ob sich aus dem hauffen die zu seynem hauffenn geordentenn thonn oder sich hinttren oder scheuhen oder abweychenn [...] oder flihenn wolten.
Reithmeier, B. v. Chiemsee (
München
1528
):
Darauf wirt jnen der herr antwortten [...] Ir übeltaeter mueesst von mir abweichen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1529
):
dass er
[Erzwäscher]
seinem eide und pflicht noch von der wesche nicht abweiche.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 690, 44
(
schwäb.
,
um 1585
):
So auch iemandts vor gericht erscheinen, [...] der den gerichtsamman, ainen oder mehr richter [...] von sibschaft, freünd- oder schwagerschaft [...] halben aufzustehen, abzueweichen oder außzuetreiben begeren wurde.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen ; ;
Voc. inc. teut.
a iiijv
;
2.
›von jm./etw. abfallen, abtrünnig werden; sich von jm./etw. abwenden, abkehren‹; speziell von Mönchen: ›das Mönchsgelübde brechen, aus dem Kloster austreten‹; Ütr. von 1.
Bedeutungsverwandte:
 2, , ; vgl. ,  1.
Wortbildungen:
abweichung
2.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Wenn je das Volck erzuͤrnte dich, | [...] | Vnd durch die sund von dir abweich.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
5
(
Nürnb.
1517
):
Darumb ist der creatur nichts nützers dann die widerkunft mit dem lob zu irem anfank: das sie von ir abweich und gee zu got.
Ebd.
185
:
wann sie sich befleisen (sich) aller böser gedanken des herzen zu entladen, aller suese des fleischs abzuweichen und fern zu sein von den zuneigungen zu sünden.
Ebd.
202
:
ie ferner wir abweichen von einem, ie weitleuftiger wir zerstreuet werden.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
darnach ist er ain münch [...] worden, denselben orden verlassen, daraußgangen, apostatiert, von dem waren, ongezweyfleten, alten, cristenlichen glauben und cristenlichen kirchen abgewichen.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 415, 19
(
schwäb.
,
1519
):
wir haben ain irrig schaͤfflen, ain abgewichnen bruͤder jetzt etlich zeyt in der welt vmbschwayffende.
3.
›differieren, von einem Gesetz oder einer Norm abweichen‹; Ütr. zu 1.

Belegblock:

Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
um 1480
):
Daß nie verkundet menschen zung | Wie seldenhafft | Naturen art weich abe.
Maaler (
Zürich
1561
):
Etwas von der alten dapfferkeit Abweychen.
4.
›ablaufen, vergehen (von der Zeit)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  13.

Belegblock:

5.
bedeutungsverwandt zu  2.