audienz,
die
;teils in lat. Form:
audientia
und in lat. Flexion.1.
›Audienz, Gehör, Anhörung, Gelegenheit zum Vortrag eines Anliegens, Aufmerksamkeit, die j. erbittet bzw. die jm. gewährt wird; Empfang durch jn., Unterredung mit jm.‹; metonymisch: ›Termin der Audienz‹; offen zu 2.Syntagmen:
(jm.) a. geben
(oft), a. begeren / bitten / haben
; jn. zur a. um etw. manen.
Belegblock:
das er sinen hoff noch gericht nit uff tett und hett och kain audientz.
zuͦr andren audiens hond wir zuͦm ersten baͤbstliche heilikeit um ein gmeinen friden [...] ernstlich vermant.
als der printz dahin kam, gab er der augspurgischen potschaft von stundan gantz genedige audientz und antwort.
ist den landtgrävischen gesandten [...] durch churfürsten [...] audientz gegeben worden.
Rot
291
; Schulz/Basler
1, 62
; Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 36
; Jones, French Borrowings
120
; Möller, Fremdwörter.
1915, 32
.2.
›Verhör vor Gericht; öffentliche mündliche Gerichtsverhandlung, in der „nach Verkündung der Urteile und Bescheide die Parteien durch ihre Prokuratoren verhandeln, mündliche Erklärungen und Schriftsätze abgeben“‹ (so Laufs, Reichskammergo.
); Spezialisierung zu 1.293
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
sollen die procuratores hinfürther under der gerichtlichen audientz sich viel redens under inen selbs oder mit andern umbstenden enthalten.
Ebd.
255, 9
: sol darauf fürhin zum lengsten ad secundam audientiam bescheydt gegeben [...] werden.
daß sie [...] mencklichen laut derselben verschreibungen durch zehen personen, dartzu erwöllet, audientz und urtail geben lassen.