angrenzer,
der
;
-/-Ø.
›Nachbar eines Grundstückes oder einer Gemeinde‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1658
):
darbey
[beim Setzen eines Grenzsteins]
auch sein sollen der oder die anstößer oder angränzer jedes orths.