anwander,
der
.
– Rhfrk./wobd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
1.
›Schmalseite des Ackers, die zum Wenden des Pfluges benutzt wird‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  1.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1612
):
das ein jeder baur oder anderer an seinem guett ain anwander machen soll, damit er niemand schaden thüe.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 395, 23
(
schwäb.
,
1578
):
Es solle auch [...] niemandts [...] dem anderen durch die früchten laufen, sondern uff den anwandern und nachfürchen bleiben.
2.
wohl ›Acker, auf dessen Längsseite andere Äcker mit der Schmalseite aufstoßen‹, auf keinen Fall bloß die Pflugwendestelle;
vgl.  4.
Bedeutungsverwandte:
 2,
2
(
das
1,  4; vgl.  2.

Belegblock:

Mon. Boica, NF. (
nobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
1 vasnachthun von 2 petten von 1 anbanter bey der Purckwisen.
UB Zug
345, 4
(
halem.
,
1401
):
sint dis die guͤter: des ersten ein wisbletz, lit vor dem Wingarten; aber das anwanderlý zuͦ dem Kettel brunnen, ist Johans Kilchmans; aber ein aker hinder dem Schilt.
Welti, Urk. Rheinfelden
666, 11
(
halem.
,
1562
):
ein halbe jucharten ardacker auch in der obern zelg, zu einer seiten ein anwander, zu der andern seiten der lenge noch an vogt Bonis gut.
Merz, Urk. Wildegg
155, 8
(
halem.
,
1583
):
stoßt an die straß der Hellmüli zuͦ, ist ein trettacker old anwander.
Hauber, UB Heiligkr. (
schwäb.
,
1354
):
ain anwander des ain juchart ist.
Boner, Urk. Zofingen
124, 8
;
Kocher, Rechn. Schönenwerd
191, 15
;
Boner, Urk. Brugg
417, 9
;
UB Zug
1433, 18
;
Hauber, a. a. O. ;
Thiel, Urk. Weltenb.
269, 24
;
282, 6
;
3.
›Rain zwischen zwei Gewannen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2.

Belegblock:

4.
›angrenzender Nachbar‹;
zu  5.

Belegblock:

Ulner (
Frankf.
1577
):
Nachbarn. Anstoͤsser / anwaͤnder / vmbliegende Voͤlcker / anruͤhrende Landtsleute / nechst gesessen / Nachbarherren oder Staͤtte.