ade,
Interj.;
aus
afrz.
adieu
›Gott befohlen‹
; zur Übernahme von ade
und adieu
ins Deutsche vgl. Schulz/Basler
; 1, 5
Hiersche, Dt. etym. Wb.
.1, 29
›lebewohl‹, Abschiedsgruß.
Syntagmen:
a. sagen
(häufig); sunder a.
(subst.) weggehen / davonziehen
; in der Verbindung dem gericht / rathaus ade sagen
›sich öffentlicher Aufgaben entledigen‹ (dazu bdv.: ); oft nominativische, vereinzelt auch genitivische Nennung der Instanz oder Person, von der man sich verabschiedet.