achthaben,
V.,
unfestes Kompositum aus
1
acht
und
haben.
Die einzelnen Bedeutungen stehen in einem offenen Übergangsverhältnis. Ihre Abgrenzung erfolgte in Anlehnung an die Gliederung des Bedeutungsspektrums von
1
acht.
1.
›jn./etw. wahrnehmen, bemerken; jm./e. S. Beachtung schenken, die Aufmerksamkeit auf jn./etw. richten‹; zu
1
 1; offen zu 2.
Bedeutungsverwandte:
 2, , .
Wortbildungen:
achthabung.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Acht haben. [...] Den sinn auff etwar legen oder geben.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Achthaben. Warnemmen / Auffmercken / zuhoͤren.
Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
das gestiern des summers ist acht zůhabint durch den uff gang des sternen canicule.
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
dass uwer grosmaͤchtikeit in semlicher achthabung, andacht, frintschaft und liebe woͤlle verharren.
Rieder, St. Georg. Pred. .
2.
›auf jn./etw. aufpassen, sich js./e. S. annehmen, sich um jn. kümmern, für etw. Sorge tragen‹;
zu
1
 2.
Bedeutungsverwandte:
 4, .
Syntagmen:
der tür / gesundheit a.; auf einen fleissig a.; auf ein ding ernstlich a.
Wortbildungen:
achthaber.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Achthaben. [...] Etwas in geflißner hut haben. [...] Fuͤrsehung thun. [...]. Ein besonder fleissig vnd behuͤtsam auffsehen haben.
Schade, Sat. u. Pasqu. (
obd.
1525
):
ein bischof heißt ein ufseher, der halb im gebürt, daß er acht hab und sorg auf das leben und sitten seiner leuten.
Michels, Murner. Badenf.
106, 116
(
Straßb.
1514
):
bruch all din macht, | Vnd hab minr armen selen acht! | Ich hon so grosse sorg vnd angst, | Wo du mir nit din hende langst, | Das ich filicht moͤcht gar verfallen.
3.
›etw. beachten, berücksichtigen, sich nach etw. richten‹;
vgl.
1
 6.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
Dan wer einen wagen furet [...] musz er sich lencken und schicken, darnach ym der wag und pferd folgen kan, mehr dar auff dan auff seinen willen acht haben.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Achthaben. [...] Habe fleissig acht auff die Lehr deines Zuchtmeisters / vnd nim̃ wahr seiner guten vnterrichtung.
4.
›jn./etw. schätzen, respektieren‹;
vgl.
1
 8.

Belegblock:

Lemmer, Brant. Narrensch.
19, 54
(
Basel
1494
):
Welch machen groß geschrey vnd braht | Die lobt man yetz vnd hat jr acht.
Ebd.
22, 3
:
O menschlich gschlecht myn wort vernym | Vff bschydikeyt hant acht jr kyndt.