abtracht,
der
.
– Wmd.
1.
›Buße, Entschädigung für etw.‹;
zu  4; vgl.  3.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1592
):
darzu sult das bruamt dem fiscail 10 mr. gutzs silbers vor ein abtragt vergnogen.
Loersch, Weist. Boppard (
mosfrk.
,
1594
):
was dergestalt der abtragt und bruchten halber gethetingt und verglichen, soll ergedachts herrn probsten schulthuß einforderen.
2.
›Bescheid, Beratungsergebnis‹;
vgl.  5.

Belegblock:

Chron. Köln (
rib.
,
1481
/
2
):
wollten auch von dannen niet scheiden, sei hetten dan des ein abdragt und antwort, ja oder nein.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
50b
.