abheischen,
V., unr. abl.
1.
›von etw. (z. B. einem Amt) zurücktreten, abtreten‹.Belegblock:
im fall er das bontworter ampt [...] triben worde, so wolte er sich abheischen.
2.
›jn. (den Angeklagten) oder eine Rechtssache zwecks Appellation aus der Gewalt eines Richters abfordern‹.Wortbildungen:
abheischung.
Belegblock:
wan ein burger umb schult an geistlich gericht gefordert, so werd er vom rat abgeheischen, mit beger, solichs an key. mt. zubringen.
Von einem Richter abheischen. Einen andern Richter anruffen.
3.
›jm. etw. abverlangen‹.