abheischen,
V., unr. abl.
1.
›von etw. (z. B. einem Amt) zurücktreten, abtreten‹.Belegblock:
im fall er das bontworter ampt [...] triben worde, so wolte er sich abheischen.
2.
›jn. (den Angeklagten) oder eine Rechtssache zwecks Appellation aus der Gewalt eines Richters abfordern‹; Wortbildungen:
abheischung.
Belegblock:
wan ein burger umb schult an geistlich gericht gefordert, so werd er vom rat abgeheischen, mit beger, solichs an key. mt. zubringen.
Von einem Richter abheischen. Einen andern Richter anruffen.